1 Ergebnis.

Die Haftung des Gastlandes für indirekte Enteignung
Der Begriff der indirekten Enteignung hat zu Kontroversen in der Lehre geführt, die bis heute andauern. Die Grundlage der Meinungsverschiedenheiten bilden die Elemente, die bei der Feststellung berücksichtigt werden müssen, ob eine behauptete indirekte Enteignung infolge einer Regulierungsausübung durch den Aufnahmestaat vorliegt oder nicht. Die Frage, unter welchen Bedingungen ein Gaststaat für eine indirekte Enteignung international haftbar gemacht werden kann, ...

80,00 CHF